Rechtliches
Haftungsausschluss
Dies ist ein privates, nicht amtliches Angebot. Es steht in keinem Zusammenhang mit einer Wahlleitung, einer Behörde oder einer Partei.
Die Zahlen werden automatisch aus der Wahlpräsentation der jeweiligen Wahlleitung übernommen und aufbereitet. Sie können unvollständig, veraltet oder falsch dargestellt sein. Verbindlich sind allein die amtlichen Bekanntmachungen der Wahlleitungen.
Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit wird keine Gewähr übernommen. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Seiten entstehen, ist ausgeschlossen.
Sitzverteilungen, die vor dem vollständigen Ergebnis angezeigt werden, sind als Hochrechnung gekennzeichnet. Sie sind eine eigene Schätzung dieser Seite – keine Prognose der Wahlleitung und kein amtliches Ergebnis.
Gerechnet wird nicht der Zwischenstand hoch, sondern die Veränderung: Für jeden bereits ausgezählten Wahlbezirk wird bestimmt, wie sich die Stimmenanteile gegenüber derselben Wahl beim letzten Wahltermin verschoben haben; diese Verschiebung wird auf die noch fehlenden Wahlbezirke übertragen, gewichtet mit deren damaliger Stimmenzahl. Urnen- und Briefwahlbezirke werden dabei getrennt betrachtet. Aus der Summe ergibt sich die Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer.
Die Annahme dahinter ist, dass sich die Stimmen in den noch nicht ausgezählten Wahlbezirken ähnlich verschoben haben wie in den ausgezählten. Wo das nicht zutrifft – etwa bei einer nur örtlich antretenden Liste oder einem örtlichen Streitthema – kann die Hochrechnung deutlich danebenliegen. Liegen keine vergleichbaren Bezirksergebnisse der letzten Wahl vor, wird der Zwischenstand bloß fortgeschrieben; das steht dann ausdrücklich an der Sitzverteilung. Vor einer Mindestzahl eingegangener Schnellmeldungen wird gar keine Sitzverteilung angezeigt.
Neben jeder Hochrechnung steht eine Unsicherheit: hoch, mittel oder niedrig. Sie richtet sich danach, welcher Anteil der erwarteten Schnellmeldungen schon vorliegt. Die Grenzen sind an den echten Wahlbezirksergebnissen früherer Wahlen nachgerechnet – es wurde durchgespielt, wie die Hochrechnung bei jedem Auszählstand und in vielen Auszählreihenfolgen gelegen hätte. Bis gut ein Drittel ausgezählt ist, können mehrere Sitze anders vergeben werden: hoch. Danach bleibt es bis gut zwei Drittel bei ein bis zwei Sitzen: mittel. Darüber wechselt schlimmstenfalls noch ein einziger Sitz: niedrig. Wird nur der Zwischenstand fortgeschrieben, gilt immer hoch – dort fehlen gerade die Wahlbezirke, die zuletzt melden, und der Fehler ist nicht zufällig, sondern gerichtet.
Datenquellen und Lizenzen
- Ergebnisse: Wahlpräsentationen der Wahlleitungen (votemanager). Weiterverwendung frei; maßgeblich sind die Bekanntmachungen der Wahlleitungen.
- Gemeindegrenzen: © GeoBasis-DE / BKG (VG250, dl-de/by-2-0)
- Gemarkungen: © LGLN (dl-de/by-2-0)
- Ortsteile, Adressen und Kartenhintergrund: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)
Impressum
Angaben nach § 5 DDG:
Levin Keller
Hohenzollerndamm 152
14199 Berlin
E-Mail: post@levinkeller.de
Ich wohne in der Gemeinde Nordstemmen im Landkreis Hildesheim; die hier genannte Anschrift ist meine geschäftliche in Berlin. Wer inhaltliche Fragen zu den Ergebnissen vor Ort hat, ist mit einer E-Mail schneller bedient als mit einem Brief.
Weiterverwendung
Diese Seiten dürfen frei genutzt werden – ansehen, verlinken, einbetten, die Zahlen für eigene Auswertungen abrufen. Dafür gibt es eine offene Schnittstelle mit JSON, CSV und GeoJSON; niemand muss die Seiten dafür auslesen.
Der Quellcode steht unter der MIT-Lizenz offen: github.com/levino/wahlergebnisse. Wer das für seinen eigenen Landkreis aufsetzen oder etwas daran verbessern will, kann das tun.
Die Wahlergebnisse selbst stammen von den Wahlleitungen und stehen niemandem zu; die Geodaten unterliegen den oben genannten Lizenzen.